Unterhaltsangelegenheiten

Sie haben den Verdacht, dass eine unterhaltsberechtigte Person
in einem eheähnlichen Verhältnis lebt oder einer beruflichen
Tätigkeit nachgeht ?

Wenn es Ihnen gelingt, diesen Sachverhalt nachzuweisen, kann ein
Anspruch auf Unterhalt und Unterhaltszahlungen verwirkt werden.

Dafür ist es Voraussetzung, dass gerichtsverwertbare Beweise
herangetragen werden.

Wir gehen in Ihrem Auftrag gerne dem Verdacht nach und dokumentieren
alle gewonnenen Erkenntnisse, welche wir Ihnen zur weiteren Bearbeitung
aushändigen.